Allgemeine Geschäftsbedingungen der Second Moment
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Second Moment (nachfolgend "Firma").
2. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt durch die Bestätigung der Firma über die Vereinbarung betreffend den Bezug von Artikeln durch den Kunden zustande. Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Artikel über den Onlineshop der Firma bestellt oder direkt im Ausstellungsraum kauft.
3. Beratungstermin
Der Besuch im Ausstellungsraum ist nur mit einem Beratungstermin möglich. Der Beratungstermin kostet CHF 50.00 und dauert höchstens zwei Stunden. Dieser Betrag ist bei Buchung des Termins geschuldet und bei einem Mindesteinkauf von CHF 350.00 werden CHF 25.00 vom Verkaufspreis abgezogen.
Bei Nichterscheinen oder nicht frühzeitiger Abmeldung (mind. 1 Woche vor dem Beratungstermin) erlischt der Anspruch auf Rückerstattung oder Verrechnung der Beratungsgebühr in der Höhe von CHF 50.00.
4. Verfügbarkeit und Reservierung
Die angebotenen Artikel sind Einzelstücke, die auch über den Onlineshop verkauft werden. Zwischenverkäufe, somit Verkäufe von Artikeln im Ausstellungsraum, während der Artikel gleichzeitig im Onlineshop angeboten wird, sind deshalb jederzeit möglich.
Die Reservierung eines Kleides kann maximal zwei Tage vor dem Beratungstermin vorgenommen werden, sofern das Kleid noch verfügbar ist.
5. Kauf im Ausstellungsraum
Artikel im Ausstellungsraum sind Einzelstücke und können sogleich mitgenommen werden. Eine Reservierung bestimmter Artikel vor Ort ist nicht möglich. Die Bezahlung des Gesamtbetrages ist bei Kauf in Bar oder Kartenzahlung fällig. Teilzahlungen werden nicht akzeptiert. Schneiderkosten sind nicht enthalten. Secondhand-Artikel sind vom Vertragsrücktrittsrecht ausgeschlossen.
6. Kauf im Onlineshop
Käufe im Ausstellungsraum haben Vorrang vor Onlinekäufen. Zwischenverkäufe während eines Beratungstermines, somit Verkäufe von Artikeln im Ausstellungsraum, während der Artikel gleichzeitig im Onlineshop angeboten wird, können nicht ausgeschlossen werden.
Bei Onlinekäufen wird innerhalb von 2 - 3 Werktagen die Verfügbarkeit geprüft und eine Bestätigungs-E-Mail geschickt. Sollte der Artikel zum Zeitpunkt der Onlinebuchung im Ausstellungsraum verkauft worden sein, wird die Onlinebuchung storniert und das Geld zurückerstattet.
Die Bezahlung des Gesamtbetrages ist bei Kauf per Vorauskasse oder Kartenzahlung fällig. Teilzahlungen werden nicht akzeptiert. Schneiderkosten sind nicht enthalten. Secondhand Artikel sind vom Vertragsrücktrittsrecht ausgeschlossen.
7. Lagerung gekaufter Ware
Der Firma ist es nicht möglich, gekaufte Artikel für eine spätere Abholung zu lagern.
8. Preise
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich inklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt) und exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern sowie Verpackungs- und Versandkosten.
Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der Website der Firma und gemäss Preisliste der Firma.
9. Bezahlung
Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten:
Kreditkarte, Barzahlung, EC.
Bietet die Firma auch Artikel über eine Onlineplattform zum Kauf, zur Miete oder zu sonstiger Nutzung an, so kann sie Bezahlung auch auf dem elektronischen Weg im Rahmen des Bestellvorganges (Kreditkarten oder andere Zahlungssysteme) verlangen.
Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig. Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.
10. Pflichten der Firma
10.1. Lieferung / Liefertermine
Bei Onlinekäufen erfolgt die Lieferung binnen 7 (sieben) Arbeitstagen nach Bestellungseingang. Ist eine fristgerechte Lieferung nicht möglich, wird der Kunde von der Firma binnen 5 (fünf) Arbeitstagen nach Bestellungseingang informiert und das neue Lieferdatum wird kommuniziert.
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, wird als Erfüllungsort der Sitz der Firma vereinbart. Die Firma erfüllt durch die Übergabe der bestellten Artikel an den vereinbarten Spediteur. Wird kein Spediteur vereinbart, steht es der Firma frei, einen Spediteur zu wählen. Die vereinbarten Lieferkosten dürfen durch die Wahl des Spediteurs nicht erhöht werden.
10.2. Hilfspersonen
Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.
11. Umtausch
Ein Umtausch von Artikeln wird grundsätzlich ausgeschlossen.
12. Regelungen betreffend Kommission
12.1. Anforderungen an das Kleid und Accessoires
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Das Kleid sollte nicht älter als 5 Jahre sein. Ältere Kleider werden nach individueller Beurteilung angenommen.
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Die Artikel müssen aus einem Nichtraucherhaushalt stammen. Kleider aus einem Raucherhaushalt werden ohne weitere Prüfung umgehend zurückgeschickt. Die Retoursendung per Post oder Andere, gehen zu Lasten der Kommittentin (Verpackung und Post).
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Das Kleid kann auch neu und ungetragen in Kommission gegeben werden
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Einwandfreier Zustand
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Professionell gereinigt. Sollte das Kleid nicht professionell gereinigt sein, können wir nach Absprache und mit Aufpreis die Reinigung veranlassen. Der Preis für die Reinigung ist abhängig vom Aufwand und ist zzgl. der Aufwandspauschale von CHF 20.00 vorab in Bar oder Vorauskasse fällig. Das Kleid wird erst nach der Reinigung im Onlineshop und im Ausstellungsraum zum Verkauf angeboten. Die Reinigung eines Kleides kann bis zu 3 Wochen dauern.
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Das Kleid sollte uns vorbeigebracht oder per Postweg zugesendet werden. (Selbstkosten)
Für die Firma besteht keine Verpflichtung einen Artikel anzunehmen. Die Entscheidung, welcher Artikel in Kommission genommen wird, liegt einzig bei der Firma.
Kommt ein Kommissionsvertrag zwischen der Firma und der Eigentümerin des entsprechenden Artikels zu standen, so agiert die Firma als Kommissionärin und die Eigentümerin des Artikels als Kommittentin.
12.2. Laufzeit
Die Artikel verbleiben während der Dauer von maximal 12 Monaten bei der Kommissionärin. Die Artikel werden in dieser Zeit in den Verkaufsräumlichkeiten der Kommissionärin an Dritte angeboten. Findet die Kommittentin während den vereinbarten 12 Monate aus eigenem Antrieb eine Käuferin, so muss der Verkauf ungeachtet dessen über die Kommissionärin abgewickelt werden.
12.3.Vorzeitiger Rückzug
Werden die Artikel vor Ablauf der 12 Monate von der Kommittentin zurückgenommen, so ist 20% der Provision an die Kommissionärin geschuldet. Dieser Betrag ist vor der Rückgabe der Artikel im Ausstellungsraum der Kommissionärin in Bar oder vorab per Überweisung an die Kommissionärin zu bezahlen.
12.4. Verkaufspreis und Provision
Werden mehrere Artikel zum Verkauf überlassen, wird der Verkaufspreis pro Artikel festgelegt.
Jeder Artikel wird eingehend geprüft und anhand festgelegter Kriterien kategorisiert. Jede Kategorie legt einen bestimmten Prozentsatz fest, der vom Neupreis abgezogen wird. Der Verkaufspreis richtet sich somit nach der Kategorie-Einstufung.
Ist der Neupreis unbekannt, wird dieser anhand festgelegter Kriterien geschätzt. Von diesem Schätzpreis wird wiederum der Verkaufspreis nach Kategorie-Einstufung festgelegt.
Die Provision beträgt in jedem Fall 50% des festgelegten Verkaufspreises.
12.5. Pflichten der Kommissionärin
Die Pflicht der Kommissionärin besteht in der Ausstellung des Kleides im Ausstellungsraum, die Betreuung der potentiellen Kunden, die Einhaltung des vereinbarten Verkaufspreises und bei erfolgtem Verkauf des Artikels die zeitnahe Auszahlung der Provision von 50% des Verkaufspreises an die Kommittentin.
Die Kommissionärin verpflichtet sich sorgsam mit der ihr zur Verfügung gestellten Kommissionsware umzugehen. Schäden und Verschmutzungen, die trotz sachgemässer Lagerung und durch die Anprobe entstehen, sind von einer Haftung ausgeschlossen.
Die Artikel werden von der Kommissionärin gegen die Risiken Feuer, Wasser und Einbruchdiebstahl versichert.
Ohne mündliche oder schriftliche Einwilligung der Kommittentin, weicht die Kommissionärin nicht von den vereinbarten Verkaufspreisen ab.
Im Falle eines Verkaufs wird die Kommittentin per Telefon, Brief oder E-Mail benachrichtigt.
Die Kommittentin bleibt bis zum Verkauf an eine Dritte Eigentümerin des Kleides.
12.6. Vertragsende
Können die Artikel innerhalb der vereinbarten 12 Monate nicht verkauft werden, so nimmt die Kommissionärin im 13. Monat Kontakt mit der Kommittentin auf. Die Kommittentin entscheidet, was mit den Artikeln geschehen soll. Wird eine Retoursendung per Post oder Andere vereinbart, gehen die entsprechenden Kosten zu Lasten der Kommittentin (Verpackungs- und Versandkosten).
Kann die Kommissionärin die Kommittentin nach der vereinbarten Frist von 12 Monaten wegen Adressen-, Telefonnummern- oder Emailänderung nicht mehr erreichen, wird der Kommittentin eine letztmalige Frist von 2 Monaten eingeräumt, um die Kommissionärin zu kontaktieren. Meldet sich die Kommittentin innerhalb dieser Frist nicht, geht der Artikel als Eigentum an die Kommissionärin über.
Wird der Artikel verkauft, wird die Kommittentin per Telefon, Brief oder E-Mail durch die Kommissionärin benachrichtigt. Kann die Kommissionärin die Kommittentin nach erfolgtem Verkauf wegen Adressen-, Telefonnummern- oder Emailänderung nicht mehr erreichen, wird der Kommittentin eine letztmalige Frist von 2 Monaten eingeräumt, um die Kommissionärin zu kontaktieren. Meldet sich die Kommittentin innerhalb dieser Frist nicht, geht die Kommissionsauzahlung als Eigentum an die Kommissionärin über.
12.7. Geschäftsauflösung
Die Kommissionärin behält sich das Recht vor, bei einer Geschäftsaufgabe die Kommittentin per Brief darüber zu informieren und die in Kommission gegebenen Artikel an die Kommittentin zurückzugeben.
Die Artikel müssen anschliessend innerhalb von 14 Tagen im Ausstellungsraum der Kommissionärin von der Kommittentin abgeholt werden. Wird eine Retoursendung per Post oder Andere vereinbart, gehen die entstehenden Kosten zu Lasten der Kommittentin (Verpackung- und Versandkosten). Allfällige Schadenersatzforderungen lehnt die Kommissionärin ab.
13. Gewährleistung
Wie im Hauptvertrag vereinbart, wird jegliche Gewährleistung der Firma ausgeschlossen.
14. Haftung
Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen. Die Haftung für direkte Schäden wird auf den Verkaufspreis des Artikels / der Dienstleistung beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden.
Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.
15. Immaterialgüterrechte
Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Firma zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt. Weder diese AGB, noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn, dies werde explizit erwähnt.
Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder Sonstigem, das der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit genehmigt.
Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material, an welchen Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
16. Datenschutz
Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.
Des Weiteren finden die Datenschutzbestimmungen Anwendung.
17. Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden.
Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Mitteilung oder Aufschaltung auf der Website (www.secondmoment.ch) durch die Firma in Kraft.
Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sie denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.
18. Priorität
Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren gehen diesen AGB vor.
19. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
20. Vertraulichkeit
Beide Parteien sowie deren Hilfspersonen verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.
21. Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich, so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage, kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurückzuerstatten.
Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major, sind ausgeschlossen.
22. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage zu erheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.