die nachfolgenden Konditionen sind eine grobe Übersicht.
Ausführliche und rechtsgültige Angaben sind in unseren AGB's ersichtlich.
Kommissionsbedingungen:
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Dein Kleid sollte nicht älter als 5 Jahre sein.
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das Kleid oder die Accessoires müssen aus einem Nichtraucherhaushalt stammen
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kann auch neu und ungetragen in Kommission gegeben werden
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Nach individueller Beurteilung sind auch ältere, gut erhaltene Stücke willkommen
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Einwandfreier Zustand
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Professionell gereinigt - nach Absprache und mit Aufpreis zzgl. einer Aufwandspauschale von CHF 20.00 veranlassen wir die Reinigung
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Dein Kleid sollte uns vorbeigebracht oder per Postweg zugesendet werden. (Selbstkosten)
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der Vertrag beinhaltet eine Versicherung Deines Kleides
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Vom Verkaufspreis beträgt Dein Anteil 50%
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Dein Anteil wird Dir nach dem Verkauf zeitnah überwiesen
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wenn nicht anders vereinbart, behalten wir Dein Kleid 12 Monate auf Kommission
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für Dich fallen keine Stangen- oder Marketingkosten an