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die nachfolgenden Konditionen sind eine grobe Übersicht.

Ausführliche und rechtsgültige Angaben sind in unseren AGB's ersichtlich.

Kommissionsbedingungen:

  • Dein Kleid sollte nicht älter als 5 Jahre sein. 

  • das Kleid oder die Accessoires müssen aus einem Nichtraucherhaushalt stammen

  • kann auch neu und ungetragen in Kommission gegeben werden

  • Nach individueller Beurteilung sind auch ältere, gut erhaltene Stücke willkommen

  • Einwandfreier Zustand

  • Professionell gereinigt - nach Absprache und mit Aufpreis zzgl. einer Aufwandspauschale von CHF 20.00 veranlassen wir die Reinigung

  • Dein Kleid sollte uns vorbeigebracht oder per Postweg zugesendet werden. (Selbstkosten)

  • der Vertrag beinhaltet eine Versicherung Deines Kleides

  • Vom Verkaufspreis beträgt Dein Anteil 50%

  • Dein Anteil wird Dir nach dem Verkauf zeitnah überwiesen

  • wenn nicht anders vereinbart, behalten wir Dein Kleid 12 Monate auf Kommission

  • für Dich fallen keine Stangen- oder Marketingkosten an

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